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Rechnungsvorlage Schweiz

Rechnungsvorlage für Privatpersonen in der Schweiz

Als Privatperson in der Schweiz können Sie eine konforme QR-Rechnung ausstellen – ohne MWST-Pflicht und ohne teure Buchhaltungssoftware. Schraub erstellt die Vorlage automatisch als PDF, fertig zum Versand.

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Was ist eine Rechnungsvorlage für Privatpersonen?

Eine Rechnungsvorlage für Privatpersonen in der Schweiz ist ein standardisiertes Dokument, das alle gesetzlich relevanten Angaben für eine Privatzahlung enthält – ohne Mehrwertsteuer (MWST). Sie wird verwendet, wenn eine Privatperson oder ein Kleinstbetrieb unterhalb der MWST-Grenze eine Dienstleistung erbringt und eine offizielle Zahlungsaufforderung ausstellen möchte.

Mit der Einführung der Schweizer QR-Rechnung 2022 hat sich der Standard vereinfacht: IBAN-Konto, Adresse des Empfängers und Betrag genügen für eine bankkonforme Zahlungsaufforderung, die per TWINT, E-Banking oder Postschalter bezahlt werden kann.

Wer braucht eine Privatrechnung?

Hobby-Schrauber

Wer für Freunde oder Nachbarn Reparaturen erledigt und dafür Teilekosten oder Lohn verrechnen möchte – ohne MWST-Pflicht.

Freelancer & Nebenerwerb

Personen, die gelegentlich Leistungen erbringen (IT, Handwerk, Pflege) und Jahresumsatz unter CHF 100'000 bleiben.

Vereine & Organisationen

Nicht-kommerzielle Organisationen, die Mitgliederbeiträge oder Sonderbeiträge einziehen wollen.

Micro-Garagen

Kleine Werkstätten ohne MWST-Registrierung, die professionelle Rechnungen mit QR-Code ausstellen möchten.

Rechtliche Grundlage – wann ist keine MWST fällig?

Gemäss dem Schweizer Mehrwertsteuergesetz (MWSTG Art. 10 Abs. 2 lit. a) sind Personen und Unternehmen von der MWST-Pflicht befreit, wenn ihr Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 nicht überschreitet.

Hinweis: Wer nicht MWST-pflichtig ist, darf auf der Rechnung keine MWST ausweisen. Eine Privatrechnung ohne MWST-Zeile ist gesetzeskonform und wird von Schweizer Banken für den QR-Zahlschein akzeptiert.

Bei Schraub wird jede Rechnung ohne MWST erstellt und enthält den Vermerk «Keine MWST — Privatperson», was dem QR-Referenztyp NON (non-reference) entspricht.

Was muss auf einer Privatrechnung in der Schweiz stehen?

  1. Vollständiger Name / Firmenname

    Ihr Name oder Ihre Garage – als Rechnungssteller.

  2. Vollständige Adresse

    Strasse, PLZ und Ort des Rechnungsstellers.

  3. IBAN (CH.. oder LI..)

    Schweizer oder Liechtensteinisches Bankkonto für die Zahlung.

  4. Name & Adresse des Empfängers

    Wer soll bezahlen? Vollständige Angaben.

  5. Leistungsbeschreibung

    Was wurde geleistet? Z.B. «Ölwechsel VW Golf VII, Teile + Arbeit».

  6. Rechnungsbetrag in CHF

    Der zu zahlende Betrag. Keine MWST ausweisen.

  7. Datum

    Rechnungsdatum – meistens das Datum der Leistungserbringung.

Häufige Fragen

Kann jede Person in der Schweiz eine QR-Rechnung ausstellen?

Ja – jeder mit einem Schweizer oder Liechtensteinischen IBAN kann eine QR-Rechnung ausstellen. Es braucht keine Gewerbeanmeldung oder MWST-Registrierung.

Brauche ich für eine Privatrechnung ein Geschäftskonto?

Nein. Ein normales Schweizer Privatkonto (CH-IBAN) reicht aus. Die QR-Rechnung wird dem Konto des Empfängers zugeordnet, unabhängig vom Kontotyp.

Wie kann der Empfänger die Rechnung bezahlen?

Per E-Banking (QR-Code scannen), TWINT, PostFinance App oder am Postschalter. Der QR-Code enthält alle Zahlungsinformationen – keine manuelle Eingabe nötig.

Ist die QR-Rechnung von Schraub rechtskonform?

Ja. Schraub nutzt den offiziellen Schweizer QR-Bill Standard (ISO 20022) mit Referenztyp NON, der für Privatrechnungen ohne Referenznummer vorgesehen ist.

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